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Elektroroller verboten

Veröffentlicht am 27 05 2026

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Die Nutzung individueller elektrisch betriebener Fahrzeuge im Gebiet des Ferienortes Albena, einschließlich Elektroroller, Elektroscooter, elektrische Boards und anderer ähnlicher elektrischer Fortbewegungsmittel, ist im gesamten Gebiet des Ferienortes Albena verboten, einschließlich des Straßen- und Wegenetzes, der Hotelbereiche, der Flächen rund um Geschäfts- und Unterhaltungseinrichtungen, Parkplätze, Fußgängerzonen, Wege, Zugänge zum Strand, Grünanlagen sowie anderer Teile der Ferieninfrastruktur, die sich im Eigentum der „Albena“ AG befinden oder von ihr verwaltet werden.

Das Verbot gilt für alle Personen, die sich auf dem Gebiet des Ferienortes „Albena“ aufhalten, einschließlich Gäste, Touristen, Besucher, Mitarbeiter, Vertragspartner, Lieferanten und sonstiger Dritter. Ausgenommen sind spezielle Fahrzeuge, die von Personen mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität genutzt werden, sowie medizinische oder unterstützende Mobilitätshilfen.

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