Wenn Sie Albena als Ihr bevorzugtes Urlaubsziel wählen und aus dem Ausland kommen, gelten für Sie folgende Bestimmungen, unter denen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien zu erfolgen hat.
Anforderungen durch die Gesundheitsbehörden zur Einreise nach Bulgarien
Seit dem 27. Mai 2021 gilt bis auf weiteres ein Einreiseverbot für Personen, die aus Indien, Bangladesch, Nepal, Myanmar, Bhutan, Sri Lanka, Pakistan, Malediven, Brasilien und aus einigen afrikanischen Ländern einreisen. Von diesem generellen Einreiseverbot nicht betroffen sind bulgarische Staatsangehörige sowie Personen mit einer dauerhaften oder langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für Bulgarien, sowie deren mitreisende Familienangehörigen ersten Grades (Ehepartner und Kinder), die sich jedoch obligatorische in eine 10-tägige Quarantäne begeben müssen.
Die Einreise nach Bulgarien ist für bulgarische oder rumänische Staatsangehörige, sowie Personen mit einer dauerhaften oder langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für Bulgarien ohne Vorlage von Nachweisen bezüglich COVID-19 möglich, wenn diese direkt aus Rumänien einreisen.
Ebenso gilt dies für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung aus allen anderen Ländern, außer jenen, die mit dem generellen Einreiseverbot belegt sind.
Alle anderen Personen können unter Vorlage eines der folgenden Nachweise (in englischer oder bulgarischer Sprache) einreisen:
- abgeschlossene COVID-19-Impfung, wobei die letzte Teilimpfung mindestens 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss, oder
- überstandene COVID-19-Erkrankung mittels positivem PCR- oder Antigen-Test, der mindestens 15 und maximal 180 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss, oder
- negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden (*) bei der Einreise) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden (*) bei der Einreise) – (*) Zeitpunkt der Probenentnahme.
Jeder Nachweis muss den Namen und das Geburtsdatum der Person, auf die er ausgestellt ist, sowie Angaben zum Aussteller desselben (mindestens Name und Staat) beinhalten; ferner müssen bei Impfnachweisen auch der Name des Impfstoffs und seines Herstellers und die Chargennummer(n) der verabreichten Dosis bzw. Dosen aufscheinen.
Hier finden Sie die gesamte Verordnung des bulgarischen Gesundheitsministeriums (in bulgarischer Sprache).
Ebenso können Sie die offiziellen Informationen des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland und des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in deutscher Sprache einsehen.